Gebühren des Friedhofes und des Krematoriums
Auf Gebühren und Auslagen der Friedhöfe und Krematorien hat das Bestattungsinstitut keinen Einfluss. Es sind amtliche Gebühren und unterliegen der Gebührenordnung. Diese Kosten werden vom Bestattungsinstitut lediglich verauslagt und dem Kunden ohne Aufschläge in Rechnung gestellt.
Amtliche Auslagen
Auf die bei Krankenhäusern, Ärzten und Standesämtern anfallenden Kosten hat das
Bestattungsinstitut ebenfalls keinen Einfluss.
Auch diese werden vom Bestattungsinstitut
lediglich verauslagt und dem Kunden ohne Aufschläge in Rechnung gestellt.
Berücksichtigt werden sollten auch Aufwendungen für
den Grabstein
die spätere Pflege der Grabstätte
eine Kaffeetafel im Anschluss an die Beisetzung u. a.
Auch eine kleine Geldbörse muss kein Hindernis für einen persönlichen Abschied sein,
im Gegenteil! Florian Münter Bestattungen denkt mit Ihnen gemeinsam nach und hat
bereits Erfahrungen bei der Suche nach Lösungen für jedes Budget gewonnen.